Integriertes Handlungskonzept Altchemnitz
Das innenstadtnahe „Gewerbegebiet Altchemnitz“ ist geprägt von hohen Leerständen an Gebäuden und Brachflächen. Mit Beginn der 90er Jahre schlossen viele produzierenden Betriebe oder wanderten in neu entstandene Gewerbegebiete an den Stadtrand ab. Das führte zu Leerstand, Verfall und Brachflächen in den innerstädtischen Stadtquartieren und machten diese als Ort für lokale Wirtschaft und Versorgung unattraktiv. Deshalb ist es dringend notwendig, die noch vorhandenen Strukturen zu erhalten, zu stabilisieren, wieder zu beleben und die noch ansässigen Unternehmen zu stärken und im Quartier zu halten.
Ziel der Revitalisierung des Gewerbestandortes Altchemnitz ist die städtebauliche Aufwertung dieses innenstadtnahen Gebiets unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Ressourcen. Zur Umsetzung eines Bündels aus baulichen, kulturellen, gewerblicher und sonstigen Maßnahmen von privaten Investoren, Gewerbetreibenden, der Stadt und weiteren Akteuren, werden kommunale und private Mittel sowie Fördermittel herangezogen.
Die Umsetzung des Handlungskonzeptes wird seit 2016 aus dem Programm »EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung 2014-2020« und anderen öffentlichen und privaten Interventionen gefördert. Durch die Stadt Chemnitz wird der Einsatz weiterer europäischer Fördermittel in der kommenden Förderperiode 2021-2027 vorbereitet.
Die notwendige Handlungsstrategie und Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln werden durch das Integrierte Handlungskonzept „Revitalisierung Gewerbestandort Altchemnitz“ (Stadtratbeschluss Nr: B-100/2015) sowie dessen Fortschreibung 2021 (Stadtratsbeschluss Nr: B-150/2021) gelegt.
Mit der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes 2021 wurde die Gebietsentwicklung evaluiert und die aktuellen Stände aus gesamtstädtischen Strategien und Konzepten in die gebietsbezogene Umsetzungsstrategie mit eingearbeitet. Altchemnitz hat sich zunehmend zu einem wesentlichen Schwerpunkt der Stadtentwicklung der Stadt Chemnitz entwickelt.
Auf der Basis des Stadtratsbeschlusses Nr: B-150/2021 wurde die Aufnahme des Fördergebietes in die Städtebauförderung beantragt. Zusätzlich sollen einige Maßnahmen durch Fördermittel aus dem „EFRE-Programm 2021 – 2027“ kofinanziert werden. Die Kombination der beiden Förderstrategien ist teilweise möglich.
Die Initiierung und Begleitung der aufgezeigten Maßnahmen werden durch das Gebietsmanagement unterstützt. Im Vordergrund steht dabei die Kommunikation, der Austausch und das Vernetzen von Gewerbe, Dienstleistern und Kreativwirtschaft. Weiterhin soll das Zusammenwirken von lokalen Akteuren und Aktivitäten ansässiger Betriebe sowie Unternehmer gestärkt werden, so dass sich langfristig tragfähige Nutzungen etablieren können.
Integriertes Handlungskonzept Altchemnitz (IHK) – Fortschreibung 2021
Stadtratbeschluss Nr. B-155/2021
Integriertes Handlungskonzept (IHK) – Revitalisierung Gewerbestandort Altchemnitz
Stadtratbeschluss Nr. B-100/2015