Bebauungspläne Altchemnitz
Um die Ergebnisse des Strukturkonzeptes umzusetzen, muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Hierzu wurden Geltungsbereiche für drei Bebauungspläne mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung definiert. Mit den Aufstellungsbeschlüssen vom 19.04.2018 wurde der verwaltungsrechtliche Startschuss zur Erstellung dieser B-Pläne erteilt. Seit Spätherbst 2018 befindet sich der B-Plan Nr. 18/05 „nördlich der Altchemnitzer Straße“ in Bearbeitung. Derzeit liegt ein Vorentwurf vor, der im IV. Quartal 2019 öffentlich ausgelegt wurde. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen sowie zwischenzeitlich fertiggestellte Gutachten eingearbeitet. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden. Je nach deren Ergebnissen kann mit einem Beschluss zu Jahresbeginn 2021 gerechnet werden.
Im Sommer 2019 konnte mit der Planung für den B-Plan Nr. 18/06 „Südlich der Altchemnitzer Straße“ begonnen werden.
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Geltungsbereich B-Plan Nr. 18/05 | Geltungsbereich B-Plan Nr. 18/06 | Geltungsbereich B-Plan Nr. 18/07 |
Die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne mit einer Beschreibung der jeweiligen Schwerpunktsetzungen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz eingestellt und unter folgenden Links abrufbar:
B-Plan 18/05 „Nördlich der Altchemnitzer Straße“
B-Plan 18/06 „Südlich der Altchemnitzer Straße“
B-Plan 18/07 „Südlich der Heinrich-Lorenz-Straße“
Am 05.05.2020 erging der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Elsasser Straße in Altchemnitz. Die Änderung des Flächennutzungsplanes stellt eine wichtige verfahrensrechtliche Grundlage dar, um die Ziele des B-Planes 18/05 umsetzen zu können.
Die öffentliche Auslegung zur Änderung erfolgte vom 29.06.2020 bis 13.07.2020 im Neuen Technischen Rathaus. Nebenstehend ist der entsprechende Auszug aus dem 25. Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 19.06.2020 einzusehen, in welchem die öffentliche Auslegung angekündigt wurde.